Steuerklassen, Steuerklassenkombinationen und Steuerklassenwechsel

Steuerklassen, Steuerklassenkombinationen und Steuerklassenwechsel

Deine Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber ans Finanzamt abführt. In bestimmten Fällen kannst du dabei mitentscheiden, indem du deine Steuerklasse selbst wählst. Das ist vor allem für frisch verheiratete Paare sinnvoll. Aber auch wenn einer der Partner deutlich mehr oder weniger verdient als zuvor oder in den Ruhestand geht, stellt sich die Frage: Welche Steuerklasse ist die beste? Auf dieser Seite erfährst du alles über die Wahl der Steuerklasse, den Wechsel der Steuerklasse und wie du die optimale Steuerklasse auswählst.

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Inhaltsverzeichnis

Wofür gibt es Lohnsteuerklassen?

Jede:r Arbeitnehmer:in wird vom Finanzamt einer bestimmten (Lohn-)Steuerklasse zugeordnet. Die Steuerklasse bestimmt also, wie viel Lohnsteuer dein:e Arbeitgeber:in jeden Monat für dich ans Finanzamt abführt. Welche Steuerklasse dir zugeordnet wird, bestimmt sich hauptsächlich nach deinem Familienstand. Die Steuerklassen unterscheiden sich durch verschiedene Freibeträge und Pauschalen, abhängig von deiner Lebens- und Erwerbssituation. Zum Beispiel wird eine zweite Erwerbstätigkeit höher besteuert, während ein:e verheiratete:r Arbeitnehmer:in mit Kindern von Freibeträgen profitieren kann.

Diese Steuerklassen gibt es:

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Vereinfacht erklärt finden sich in

  • Steuerklasse I: alleinstehende Arbeitnehmer (ledig, getrennt lebend oder geschieden).
  • Steuerklasse II: Alleinstehende mit Kind.
  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner keinen oder relativ wenig Arbeitslohn bezieht. Dieser erhält automatisch Steuerklasse V.
  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer, die beide Arbeitslohn in ähnlicher Höhe beziehen.
  • Steuerklasse IV mit Faktor: verheiratete Arbeitnehmer, die beide Arbeitslohn in ähnlicher Höhe beziehen. Der Faktor bewirkt hierbei eine genauere Verteilung der Steuerlast.
  • Steuerklasse V: verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner die Eintragung in III gewählt hat.
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern beziehen.

Steuerklassenkombinationen bei Ehepartnern

Als Ehegatten oder Lebenspartner:innen habt ihr die Möglichkeit, eure Steuerklasse zu wählen, wenn ihr beide in Deutschland einen Wohnsitz habt und nicht dauerhaft getrennt lebt.

Der Standard-Fall

Sobald ihr geheiratet habt, teilt euch das Finanzamt automatisch die Steuerklassen IV zu. Ihr müsst nichts weiter tun. Diese Kombination passt für euch, wenn du und dein:e Partner:in ungefähr gleich viel verdient. Bei dieser Kombination seid ihr nicht verpflichtet, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abzugeben

Praxistipp: Gebt trotzdem eine Steuererklärung ab! Es lohnt sich, denn in den meisten Fällen zahlt ihr in Steuerklasse IV im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer. Mit der Abgabe der Steuererklärung könnt ihr euch dann über eine Rückerstattung freuen.

Der Versorger:innen-Fall

Verdienst du den Großteil des Familieneinkommens, während dein:e Partner:in entweder gar nicht oder nur in geringem Umfang arbeitet? Dann solltet ihr die Steuerklassenkombination III und V wählen. Dabei wählt der/die Besserverdienende Steuerklasse III und der/die andere entsprechend Steuerklasse V. Was bringt euch das? Der unterjährige Steuerabzug in Steuerklasse III ist relativ gering, wodurch ihr insgesamt mehr Netto im Monat habt.

Hier gibt jedoch einiges zu beachten: Bei dieser Kombination seid ihr verpflichtet, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abzugeben, und in vielen Fällen kommt es zu Steuernachzahlungen.

Der gerechte Fall

Möchtet ihr eine Steuernachzahlung am Ende des Jahres verhindern, könnte die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor eine gute Wahl für euch sein. Beim Faktorverfahren zahlt jeder prozentual die Lohnsteuer, die er oder sie zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Anders als bei der Kombination IV/IV ohne Faktor ist die monatliche Lohnsteuerbelastung in diesem Fall geringer. Das bedeutet, dass ihr jeden Monat mehr Nettoeinkommen zur Verfügung habt. Auch bei dieser Kombination seid ihr zur Abgabe einer Steuererklärung am Ende des Jahres verpflichtet.

Das Faktorverfahren eignet sich für Paare, die ein ähnlich hohes Einkommen haben.

Was ist der Vorteil? Im Vergleich zur Kombination IV/IV ohne Faktor berücksichtigt das Faktorverfahren die gerechte Verteilung der Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Jede:r Ehepartner:in zahlt den Lohnsteueranteil, den er/sie am gemeinsamen Einkommen hat. Dadurch könnt ihr Steuernach- bzw. -überzahlungen weitgehend vermeiden.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll und was ist zu beachten?

Seit 2020 ist der Steuerklassenwechsel mehrmals im Jahr und ohne Einschränkungen möglich.

Praxistipp: Um sicherzustellen, dass der Wechsel noch für das laufende Jahr berücksichtigt wird, solltet ihr den Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt einreichen.

Mehr Elterngeld mit der richtigen Steuerklasse

Mit der richtigen Steuerklassenwahl könnt ihr die Höhe des Elterngelds beeinflussen! Denn der Nettolohn der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt ist maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes. Es ist empfehlenswert, dass die Person, die Elterngeld bezieht, die Steuerklasse III wählt. Um sicherzugehen, dass die günstigere Steuerklasse berücksichtigt wird, lohnt es sich schnell zu sein und den Wechsel mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes zu beantragen.

Steuerklassenwechsel bei drohender Arbeitslosigkeit

Einen Wechsel der Steuerklassenkombination während der Arbeitslosigkeit solltet ihr mit Vorsicht genießen! Denn die Agentur für Arbeit berücksichtigt einen Wechsel nur dann, wenn dadurch das Arbeitslosengeld niedriger ausfällt.

Praxistipp: Droht einem von euch Arbeitslosigkeit ist es deshalb ratsam, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Ein Steuerklassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt kann sich lohnen!

Steuererklärung einfach machen

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