Kapitalerträge: Steuerfallen vermeiden und Vorteile nutzen
Möchtest du mehr aus deinen Kapitalerträgen machen und dabei Steuerfallen vermeiden? In nahezu allen Ländern Europas müssen Kapitalerträge versteuert werden. In Deutschland ist das meistens durch die Abgeltungssteuer geregelt, sodass viele Kapitaleinkünfte nicht mehr der üblichen individuellen Besteuerung unterliegen. Aber Vorsicht, es gibt einiges zu beachten. Die Begriffe "Sparerpauschbetrag" und "Freistellungsauftrag" spielen dabei eine wichtige Rolle. Hier erfährst du, welche Regeln für die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland gelten.
Die Rolle von Kapitalerträgen in deinem Privatvermögen
Deine Kapitalgewinne als Privatperson unterliegen nicht mehr dem normalen Steuertarif, den du von deiner Einkommensteuer kennst. Stattdessen zieht beispielweise deine Bank direkt 25 % als Abgeltungssteuer ab, wenn sie dir die Gewinne auszahlt. Du brauchst dich nicht um die Anrechnung dieser Steuern in deiner Steuererklärung zu kümmern. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen, bei denen du diese Erträge doch in deiner Einkommensteuererklärung angeben musst.
Versteuerung der Einnahmen im Betriebsvermögen
Wenn du Gewinne im Rahmen eines Betriebsvermögens hast, werden diese im Rahmen der Gewinnberechnung erfasst und fallen unter die normale Besteuerung, also die Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Nach der Methode des "Teileinkünfteverfahrens" sind 60 % deiner Dividenden und ähnlichen Erträge steuerpflichtig. Die bereits einbehaltenen Steuern werden dabei angerechnet. Zudem kannst du Betriebsausgaben, die mit diesen Einnahmen verbunden sind, in dem Maße absetzen wie sie steuerpflichtig sind.
Effektive Nutzung des Freistellungsauftrags zur Optimierung deiner Kapitalerträge
Kapitalerträge können verschiedene Formen haben, z. B. Zinsen auf dein Tagesgeld, Gewinne aus Aktien oder Erträge aus Nachrangdarlehen.
Wichtig hierbei: Checke deine Freistellungsaufträge! Wenn du deinen Sparerpauschbetrag nicht voll nutzt, weil du deiner Bank keinen Freistellungsauftrag gegeben hast, lässt du Geld liegen. Für Alleinstehende beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare sind es 2.000 Euro.
Kapitalerträge auf Kinder übertragen: Ein kluger Schachzug?
Aufgrund der Abgeltungssteuer ist es steuerlich gesehen nicht mehr attraktiv, Vermögen auf Kinder zu übertragen. Der Abgeltungssteuersatz ist für alle gleich, egal wie hoch die Einkünfte sind. Es ist zwar möglich, für Kinder eine Berücksichtigung im Rahmen des Sparerpauschbetrag geltend zu machen, aber das Finanzamt prüft genau, ob eine anerkennende Übertragung vorliegt.
Kontenabruf durch Finanzamt und Behörden
Aktuell müssen Banken in Deutschland für jeden Abruf von Kontoinformationen eine Datei mit bestimmten Basisdaten für jedes inländische Konto oder Depot erstellen. Diese Daten umfassen:
- Kontonummer,
- Datum der Eröffnung und Schließung des Kontos,
- Namen und Geburtsdatum des Kontoinhabers,
- Namen und Geburtsdatum einer berechtigten Person oder einer wirtschaftlich berechtigten Person.
Hinweis: Kontostände und Kontenbewegungen sind nicht Teil der Stammdaten, die Banken für jedes Konto oder Depot führen. Diese Informationen können jedoch grundsätzlich durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 92 Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung (AO) und § 93 Absatz 1 AO bei der jeweiligen Bank eingeholt werden. Dies erlaubt den Finanzbehörden, bei Bedarf detailliertere Informationen über die finanziellen Aktivitäten eines Kontoinhabers zu erhalten.
Steuererklärung einfach machen
- Einfache Eingabe der persönlichen Daten
- Automatische Eingabeprüfung und Steuerberechnung
- Steuererklärung abgeben. Fertig!