Steuerliche Vorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Du suchst nach Wegen, deine haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige. Wir erklären dir, welche Dienstleistungen dazu zählen, wie du sie in deiner Steuererklärung geltend machst und welche Vorteile sie dir bringen können. Nutze dein Steuersparpotenzial - es lohnt sich!

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Inhaltsverzeichnis

Beauftragst du haushaltsnahe Dienstleistungen wie Pflege/Betreuung oder auch Leistungen von Handwerker:innen, so kannst du diese von der Steuer absetzen. Diese Maßnahmen möchte der Staat fördern und zugleich auch der Schwarzarbeit zuvorkommen.

Die Steuererleichterung gilt auch für Mieter oder Mieterin, etwa wenn die Wohnung von einem Malerbetrieb renoviert wird.

Wichtig ist, dass du zur Anrechnung in der Steuererklärung entsprechende Nachweise wie Rechnungen oder Kontoauszüge bereithältst. Das heißt: du musst die Rechnung und den Kontoauszug nicht mit deiner Steuererklärung einreichen, aber bei Bedarf musst du diese dem Finanzamt vorlegen können.

Für welche Arbeiten kann die Steuerermäßigung geltend gemacht werden?

  • Die Steuerermäßigung gilt für alle haushaltsnahen Arbeiten, die in einem von dir selbst genutzten Haushalt in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgeführt werden.
  • Kosten für Pflege- und Betreuungsdienstleistungen können ebenfalls absetzen werden, sofern diese in der Wohnung der pflegebedürftigen Person erfolgen. Bei einer Heimunterbringung muss das Heim oder der Ort der dauernden Pflege in der EU oder dem EWR liegen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen in Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen im Inland oder EU-/EWR-Ausland können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern du diese Wohnungen tatsächlich selbst nutzt. Allerdings kann die Steuerermäßigung für alle Wohnungen insgesamt nur einmal bis zum jeweiligen Höchstbetrag abgezogen werden.

Folgende Kosten können hingegen nicht abgesetzt werden:

Ausgaben für Unterricht in Sachen Nachhilfe, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sowie die Beschäftigung von im Haushalt lebenden Eheleuten, Lebenspartner:innen oder Kindern.

Die haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen ist zudem ausgeschlossen, wenn du die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machst.

Diese Steuerermäßigungen kannst du erwarten

Du kannst eine Steuerermäßigung von 20 Prozent für alle nachweisbaren Kosten geltend machen, die dir im Zusammenhang mit einer haushaltsnahen Dienstleistung entstehen. Die maximale Grenze für diese Ermäßigung liegt bei 4.000 Euro pro Jahr.

Häufige Fälle für anerkannte Kosten im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen sind:

  • Beschäftigungsverhältnisse mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, sofern dadurch Aufwendungen für Dienstleistungen entstehen, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.

Für aufgewendete Dienstleistungen im Rahmen eines Minijobs kannst du ebenfalls eine Steuerermäßigung erhalten. Diese beträgt 20 Prozent der tatsächlichen Kosten, allerdings höchstens 510 Euro pro Jahr.

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zählen neben dem Arbeitslohn auch die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung sowie die Unfallversicherungsbeiträge, sofern sie vom Arbeitgeber getragen werden, zu den Aufwendungen.

Kriterien für begünstigte Aufwände

  • Begünstigt sind unter anderem Ausgaben für Gebäudereinigungskräfte, Fensterputzkräfte, Schneeräumdienste, Hausmeisterdienste oder Gartenpflegearbeiten, wenn die Tätigkeiten durch selbstständig Tätige ausgeführt werden. Auch privat veranlasste Umzüge, die von Umzugsspeditionen durchgeführt werden, sowie Aufwendungen für Tierbetreuung, sofern die Betreuung im Haushalt erfolgt, sind begünstigt.
  • Nicht begünstigt sind hingegen Leistungen, bei denen die Entsorgung im Vordergrund steht, wie etwa Müll- oder Abwassergebühren. Ist die Entsorgung jedoch nur eine Nebenleistung (z. B. Grünschnittabfuhr bei Gartenpflege), sind neben dem Lohnaufwand auch die Entsorgungskosten absetzbar.

Welche Handwerkerleistungen kannst du absetzen?  

Für Handwerkerleistungen gibt es ebenfalls eine Steuerermäßigung. Diese beträgt ebenfalls 20 Prozent der Ausgaben, aber höchstens 1.200 Euro jährlich.

Zu den begünstigten Aufwendungen gehören unter anderem:

  • Arbeiten am Dach
  • Arbeiten an der Fassade
  • Arbeiten an Garagen
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern oder Türen und Bodenbelägen
  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen
  • Modernisierung des Badezimmers

Berücksichtigt werden nur Aufwendungen für Dienstleistungen in Form von Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten und die Kosten für Verbrauchsmittel. Material- oder Warenkosten sind nicht begünstigt.

Hinweis: Von der Steuerermäßigung ausgeschlossen sind Aufwendungen für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen

Aufwendungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Aufwendungen für eine Maßnahme sind dann begünstigt, wenn sie im räumlichen Zusammenhang eines vorhandenen Haushalts erbracht werden.

Renovierungskosten bei Umzug

Bei einem Umzug in eine andere Wohnung kann eine Steuerermäßigung sowohl für die Renovierung im bisherigen als auch im neuen Haushalt in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag verdoppelt sich jedoch nicht.

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