Gesundheit zählt: Deine Krankheitskosten in der Steuererklärung

Krankheitskosten in der Steuererklärung

Krank sein ist nie schön, aber wusstest du, dass du viele deiner Krankheitskosten von der Steuer absetzen kannst? Erfahre hier, welche Kosten du geltend machen kannst, was die zumutbare Belastung ist und wie du die Notwendigkeit deiner Ausgaben nachweist.

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Inhaltsverzeichnis

Von Arztkosten bis Zahnersatz: Welche Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich lassen sich direkte Krankheitskosten, die durch offiziell anerkannte Krankheiten oder Unfälle entstehen, als Sonderausgaben absetzen. Bei Berufskrankheiten könnten diese Kosten eventuell auch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Hier sind einige typische Krankheitskosten, die du absetzen kannst:

  • Kosten für stationäre oder ambulante ärztliche Behandlung – dazu zählen auch teure Spezialist:innen oder Heilpraktiker:innen.
  • Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel (inklusive Rezeptgebühr), die von Ärzt:innen oder Heilpraktiker:innen verschrieben wurden. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente können abgesetzt werden, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
  • Kosten für Krankenhausaufenthalte, auch für Ein- oder Zweibettzimmer (aber nicht für Telefon oder Fernsehen im Krankenhaus).
  • Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Pflegeheim oder der Pflegeabteilung eines Altenheims.
  • Kosten für eine Augen-Laser-Operation.
  • Fahrtkosten im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen.
  • Kosten für nicht anerkannte Heilmethoden, wenn du nur noch eine begrenzte Lebenserwartung hast und einen qualifizierten Nachweis vorlegen kannst.
  • Kosten für eine künstliche Befruchtung, wenn die Frau empfängnisunfähig oder der Mann zeugungsunfähig ist.
  • Kosten für eine Kur, wenn diese zur Heilung oder Linderung einer festgestellten Krankheit notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint.

Zu den Kosten für eine Kur gehören:

  • Arzt- und Kurmittelkosten.
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
  • Fahrtkosten.
  • Bei Auslandskuren werden nur die Kosten einer vergleichbaren Inlandskur anerkannt.
  • Bei behinderten Menschen können Aufwendungen für eine Heilkur auch dann abgezogen werden, wenn der Behinderten-Pauschbetrag abgezogen wird.
  • Bei Heilkur eines Kindes sind auch die Kosten der Begleitperson abzugsfähig.
  • Kosten für die Behandlung einer krankheitsbedingten Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) können auch abgesetzt werden.

Wenn du Angehörige selbst pflegst und den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nimmst, kannst du die Kosten für eine ambulante Pflegekraft zusätzlich als Krankheitskosten abziehen.

Ersatzleistungen und Krankenhaustagegeld: Was du beachten musst

Du kannst deine Krankheitskosten dann absetzen, wenn sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen deine sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Diese zumutbare Belastung hängt von deinen Einkünften, der Anzahl deiner Kinder und möglicherweise auch von deinem Steuertarif ab. Grundregel ist, dass Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Grenzwert als zumutbar angesehen werden. Das bedeutet, du musst diesen individuellen Grenzwert von deinen tatsächlichen Krankheitskosten abziehen. Der Betrag, der dann übrig bleibt, kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.

Hier ist die Faustregel: Absetzbarer Betrag als außergewöhnliche Belastung
Tatsächliche Krankheitskosten - individueller Grenzwert = absetzbarer Betrag

Einen groben Überblick über den Grenzwert gibt diese Tabelle:

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Hinweis: Zumutbare Belastung darf abgezogen werden In der Vergangenheit war es unklar, ob die Anrechnung der zumutbaren Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten verfassungsgemäß ist oder ob diese Kosten vollständig berücksichtigt werden sollten. Daher war es schlau, alle Krankheitskosten, unabhängig von ihrer Höhe, in der Steuererklärung anzugeben. Viele Steuerbescheide waren in diesem Punkt vorläufig. Seit März 2022 ist jedoch klar, dass der Abzug einer zumutbaren Belastung verfassungsgemäß ist. Die bisherige Gesetzeslage wurde bestätigt und alle diesbezüglichen Einsprüche und Anträge wurden abgewiesen. Steuerbescheide zu dieser Frage sind nun nicht mehr vorläufig.
Achtung: Ersatzleistungen Du musst jegliche Ersatzleistungen, wie Zahlungen der Krankenkasse, Unterstützungen, Schadensersatz von Dritten usw., von den Krankheitskosten abziehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung.

Das Gleiche gilt für Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung. Diese sind bis zur Höhe der Krankenhauskosten zu berücksichtigen. Krankentagegelder hingegen werden als Ersatz für verlorene Einnahmen wegen Arbeitsunfähigkeit gezahlt und daher nicht bei den Krankheitskosten berücksichtigt.

Der Nachweis: Wie du die Notwendigkeit deiner Krankheitskosten belegst

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Nachweispflicht für die Notwendigkeit von Krankheitskosten gelockert. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und hat die Nachweispflicht auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Fälle gesetzlich geregelt. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten für den Nachweis (Achtung: der Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des Hilfsmittels ausgestellt werden):

  • Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel benötigst du eine Verordnung eines:einer Arztes:Ärztin oder Heilpraktiker:in.
  • Den Nachweis der Notwendigkeit von Besuchsfahrten zur Heilung oder Linderung einer Krankheit bei Ehepartner:innen oder Kindern erhältst du durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes:ärztin

Ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist erforderlich für:

  • Bade- und Heilkuren und bei einer Klimakur müssen außerdem der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer bescheinigt werden.
  • Ein entsprechender Nachweis wird auch gefordert bei psychotherapeutischer Behandlung,
  • bei der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines behinderten Kindes,
  • bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden und
  • für die Notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson sowie
  • für medizinische Hilfsmittel, die als Gegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.

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