Einspruch gegen den Steuerbescheid: Dein Leitfaden

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Du hast deinen Steuerbescheid erhalten und bist mit dem Ergebnis nicht einverstanden? Du möchtest Einspruch einlegen, aber du weißt nicht wie? Statistisch gesehen sind 80 % der Einsprüche erfolgreich! Wie du dabei vorgehen musst, welche Fristen und Deadlines es zu beachten gibt und was sonst noch dafür wichtig ist, erfährst du in diesem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Wann und warum du Einspruch einlegen kannst

Du kannst jederzeit Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen. Aber Vorsicht: Das Einlegen des Einspruchs bedeutet nicht, dass du von eventuellen Forderungen des Finanzamts (Nachforderungen) befreit bist. Einen Zahlungsaufschub erreichst du nur, wenn du zusätzlich darum bittest, die Vollziehung auszusetzen. Wenn dein Einspruch erfolgreich ist, erhältst du einen korrigierten Steuerbescheid. Falls das Finanzamt jedoch bei seiner Meinung bleibt, bekommst du eine formelle Einspruchsentscheidung. Dann bleibt dir nur noch der Weg vor Gericht.

Nachdem der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde, hast du einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Der Steuerbescheid gilt am dritten Tag nach Postaufgabe als bekanntgegeben (Bekanntgabefiktion). Um herauszufinden, wie viel Zeit du für deinen Einspruch hast, kannst du dich an diesem Beispiel orientieren:

Beispiel:  

  • Der Steuerbescheid ist am 06.09.2023 bei der Post.
  • Plus 3 Tage wegen der Bekanntgabefiktion (nach § 122 AO), das wäre dann der 09.09.2023.
  • Fällt das Ende der 3-Tages-Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, läuft die Frist am nächsten Werktag ab. In unserem Beispiel dann am 11.09.2023.
  • Jetzt rechnest du noch einen Monat drauf nach §355 AO und bist beim 11.10.2023.

In unserem Beispiel muss dein Einspruch also bis spätestens 11.10.2023 beim Finanzamt eingehen. Wenn der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eintrifft, ist er unwirksam und der Steuerbescheid kann im Grunde genommen nicht mehr geändert werden.

Einspruch einlegen - das solltest du beachten

Wenn du Einspruch einlegst, wird der gesamte Steuerbescheid noch einmal aufgerollt. Das bedeutet, das Finanzamt überprüft jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut. Wenn offensichtlich ist, dass der Steuerbescheid fehlerhaft und zu deinen Ungunsten ist, ändert das Finanzamt den Steuerbescheid und dein Einspruch ist damit erledigt. Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die bisher zu deinen Gunsten waren. Wenn solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen würden, muss das Finanzamt dir eine "Verschlechterung" androhen. In dem Fall hast du die Chance, deinen Einspruch zurückzuziehen, dann bleibt alles beim Alten.

Beispiel: Du legst Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein, weil das Finanzamt deine Werbungskosten nicht berücksichtigt hat. Das würde eine Steuererstattung von 700 EUR bringen. Bei der Überprüfung des Steuerbescheids bemerkt der zuständige Finanzbeamte allerdings, dass bei den Spenden ein Zahlendreher zu einer ungerechtfertigten Steuervergünstigung von 1.000 EUR geführt hat.

Folglich: Aufgrund deines Einspruchs müsstest du nun 300 EUR an das Finanzamt zurückzahlen. Wenn du deinen Einspruch zurückziehst, bleibt alles beim Alten. Das bedeutet: Der bisherige, fehlerhafte Steuerbescheid bleibt unverändert und wird rechtskräftig.

Achtung: Es kann sein, dass ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof läuft, der auch dich betrifft. Dann solltest du mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen. Gleichzeitig kannst du beim Finanzamt beantragen, dass dein Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruht. In diesem Fall hörst du erst wieder etwas zu deinem Einspruch, wenn das Urteil gefällt wurde. Durch das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid entstehen dir keine Kosten.

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