Ehrenamtspauschale: So profitierst du steuerfrei von deinem Ehrenamt

Ehrenamtspauschale

Du engagierst dich ehrenamtlich und bekommst dafür eine kleine Aufwandsentschädigung? Dann gibt es gute Nachrichten für dich! Die Ehrenamtspauschale kann dafür sorgen, dass bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei bleiben. Klingt gut? Dann lies weiter und finde heraus, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und wer von der Ehrenamtspauschale profitieren kann.

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Ehrenamtspauschale: Was du wissen musst

Du bist einer von Millionen, die in Deutschland ehrenamtlich mit Herz und Hand anpacken? Ein Ehrenamt ist eine großartige Sache und wichtig für uns alle! Manchmal springt deshalb eine kleine finanzielle Entschädigung für deinen Einsatz heraus. Und hier kommt die Ehrenamtspauschale ins Spiel. Der Staat unterstützt dein Engagement mit dieser Pauschale, damit deine Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Seit 2021 beträgt die Ehrenamtspauschale 840 Euro jährlich. Wenn du allerdings mehr als das bekommst, musst du den übersteigenden Betrag versteuern.

Wann kannst du die Ehrenamtspauschale nutzen?

Um die Ehrenamtspauschale nutzen zu können, müssen ein paar Bedingungen nach § 3 Nr. 26a EstG erfüllt sein:

  • Du machst das Ganze nur nebenberuflich.
  • Du setzt dich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ein.
  • Du bist im öffentlich-rechtlichen Auftrag unterwegs.

Deine Aufwandsentschädigung bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, wenn du für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Organisation tätig bist. Dazu zählen zum Beispiel Schulen, Universitäten, Sportvereine oder Musikvereine. Zusätzlich muss deine Tätigkeit auch zur Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und darf nur nebenberuflich ausgeübt werden.

Achtung: Die Ehrenamtspauschale kann man pro Person und Jahr nur einmal absetzen. Für dieselbe Tätigkeit darfst du nicht gleichzeitig die Übungsleiterpauschale in Anspruch genommen haben. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass dein Ehrenamt dann als nebenberuflich gilt, wenn du dafür maximal ein Drittel der Arbeitszeit eines Vollzeitjobs aufwendest.

Für diese Ehrenämter gilt die Ehrenamtspauschale

Hier ein paar Beispiele, bei denen du die Ehrenamtspauschale nutzen kannst:

  • Du bist im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins
  • Du bist ehrenamtlich Bürokraft in einer Geschäftsstelle
  • Du bist ehrenamtlich Reinigungskraft für die Gemeinschaftsräume
  • Du bist Schiedsrichter:in im Amateurbereich

Die Ehrenamtspauschale kannst du allerdings nicht nutzen, wenn du die wirtschaftlichen Interessen eines Vereins unterstützt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du in einer Vereinsgaststätte arbeitest, bei Veranstaltungen hilfst (für welche Eintritt verlangt wird) oder Flyer verteilst und Sponsoren suchst.

Übungsleiterpauschale: Ein Extra für Trainer:innen und Co.

Neben der Ehrenamtspauschale gibt es noch die Übungsleiterpauschale. Diese beträgt seit 2021 3.000 Euro im Jahr. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Ehrenamtspauschale, nur dass du als Übungsleiter:in hauptsächlich im pädagogischen Bereich tätig bist. Beispiele für Tätigkeiten die unter die Übungsleiterpauschale fallen:

  • Trainer:innen
  • Betreuer:innen
  • Ausbildungsleiter:innen
  • Chorleiter:innen
  • Jugendgruppenleiter:innen

Wenn du also eine finanzielle Entschädigung für deine Tätigkeit als Übungsleiter bekommst, bleiben bis zu 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei.

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